In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Stadt Leipzig wird eine Konzeptanpassung analog der „Dogs and Fun“ Ausstellung im Mai 2023 in Dortmund für Leipzig angepasst.
Alle Gesundheitszeugnisse vom Jahr 2023 (egal von welcher Ausstellung) haben ihre Gültigkeit. Bitte vorhandene gültige Formulare mitbringen.
Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Hier die Veröffentlichung auf der Internetseite der Dogs & Fun in Dortmund
Tierschutzhundeverordnung
Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:
§10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,bei denen
1. Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:
Rasse | Klinische | Spezialuntersuchung | |
1 | Affenpinscher | Jährlich | Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre) |
*Ergebnisse des von der Universität Cambridge entwickelten ‚Respiratory Function Grading Scheme‘ werden anerkannt. Tiere, die mit Grad 0 oder 1 bewertet wurden, dürfen an der Ausstellung teilnehmen.
Der VDH führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung stichprobenartige Kontrollen der gemeldeten Hunden durch. Sofern ein Hund bei diesen Kontrollen eines der unten aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, muss der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Um die Belastung für die Hunde beim Einlass zu vermeiden, finden diese tierärztlichen Kontrollen unmittelbar nachgelagert im Eingangsbereich statt. Die Halter/Aussteller der Hunde werden am Eingang beim Scannen der Tickets informiert, wenn ihre Tiere für eine Kontrolle vorgesehen sind und auf die Untersuchungsräume im Eingangsbereich verwiesen. Die Kontrolle erfolgt, bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen. Die Sonderleiter erhalten die Information, welche Hunde kontrolliert werden. Erst danach und im Fall des Nachweises, dass die Kontrolle stattgefunden hat und keine tierärztlichen Bedenken an der Teilnahme des Hundes bestehen, ist der Hund für die Bewertung im Ring zugelassen.
Darüber hinaus können Kontrollen in den Hallen durchgeführt werden. Alle Hunde, die an den Finalwettbewerben im Ehrenring teilnehmen, werden zusätzlich tierärztlich im Vorring kontrolliert.
Damit eine möglichst effektive Auswahl der Stichproben gewährleistet wird, werden bekannte Rassedispositionen hierbei berücksichtigt.
Bei den Kontrollen liegt der Fokus auf im Rahmen einer klinischen Untersuchung feststellbare Merkmale. Relevante anatomische Veränderungen/Symptome, auf die im Rahmen der Überprüfung vor Ort geachtet wird, sind insbesondere:
Sofern ein Hund eines der aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, kann der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass neben den prominenten Vibrissen an der Oberlippe (Pili tactiles labiales superiores) auch an der Unterlippe sowie am Kehlgang, den Wangen und oberhalb des Auges Vibrissen zu finden sind. Auch diese sollten nicht abgeschoren werden.
The new Animal Protection Dog Ordinance (Tierschutzhundeverodnung) has been in force since 1 January 2022. Among other regulations, it provides for a ban on showing certain dogs:
§ 10 Prohibition of the show
It is prohibited to show dogs or to organize shows with dogs,
a) body parts or organs are missing or unsuitable for the proper use of the species or have been altered, resulting in pain, suffering or damage,
b) behavioural disorders associated with suffering occur,
c) any species-appropriate contact with conspecifics causes them or a conspecific pain or avoidable suffering or harm; or
d) the keeping is only possible with pain or avoidable suffering or leads to harm.
The responsibility for compliance with the requirements of the ordinance lies with the organizer and exhibitor. The veterinary office will pay special attention to compliance with the Animal Welfare Dog Ordinance, violations can be punished with fines.
Based on the experience of past shows, we have agreed with the veterinary office on the following concept:
Clinical or special examination for certain dog breeds.
Sample Examinations in dogs of all breeds
1. clinical or special examination before a dog show
Dogs of the following breeds, which are entered for the dog show, have to undergo a general veterinary examination and/or a special examination in advance and have to be certified with the VDH forms (download see below). VDH-forms of prior events will be accepted, if they are still valid. The validity period can be found in the following list. Forms for the normal clinical examination are currently valid for one year.
# | Breed | Clinical examination (interval) | Special examination (interval) |
---|---|---|---|
1 | Affenpinscher | Yearly | Fitness and Exercise Test (From the age of 1 year every two years) |